Ausbildung
Wir bieten euch eine kompetente Ausbildung auf dem neuesten Wissensstand.
Das Lehrmaterial wird vom Fachverlag Degener bereitgestellt. Nachfolgend findet ihr Informationen über die Führerscheinklassen, die ihr bei uns erwerben könnt.
A beschränkt | A unbeschränkt | A1 | Mofa | M | S | L | B | BE
Zweirad
Mindestalter: 18 Jahre
Beinhaltete Klassen: A1, M
Beinhaltete Klassen: A1, M
Für Krafträder mit und ohne Beiwagen bis maximal 25 kW (34 PS) und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW.
Mindestalter: 25 Jahre
Beinh. Klassen: A beschr., A1, M
Beinh. Klassen: A beschr., A1, M
Für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltete Klassen: M
Beinhaltete Klassen: M
Für Leichtkrafträder mit maximal 125 ccm Hubraum, maximal 11 kW. Inhaber dieser Klasse dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Leichtkrafträder bis 80 km/h fahren.
Mindestalter: 15 Jahre
Für einsitzige Mofas bis 25 km/h, Elektro- oder Verbrennungsmotor mit maximal 50 ccm Hubraum.
Mindestalter: 16 Jahre
Für Kleinkrafträder und Fahrräder (Moped, Mokick) mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h.
Drei- und Vierrad
Mindestalter: 16 Jahre
Für Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h, einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen von maximal 350 kg, einem maximalen Hubraum von 50 ccm und maximal 4 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Für Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft (Traktoren) bis 32 km/h (mit Anhänger maximal 25 km/h), Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h.
Mindestalter: 18 Jahre
“Begleitetes Fahren” ab 17
Beinhaltete Klassen: M, L, S
“Begleitetes Fahren” ab 17
Beinhaltete Klassen: M, L, S
Für Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse (über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 Tonnen).
Mindestalter: 18 Jahre
“Begleitetes Fahren” ab 17
Vorbesitz der Klasse B notwendig!
“Begleitetes Fahren” ab 17
Vorbesitz der Klasse B notwendig!
Für Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer als die Leermasse des Zugfahzeuges ist, bzw. nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 Tonnen.